Gäste der Bergischen Universität

Das ZIM kann für Personen, die weder Mitarbeiter*innen noch Studierende an der Universität sind, wie z. B. Gastwissenschaftler*innen, Tagungsgäste oder Konferenzteilnehmer*innen, einen Gastaccount vergeben. Dieser berechtigt zur Nutzung der Dienste des ZIM innerhalb der BUW.
Generell werden Gastaccounts nur dann vergeben, wenn für die dienstlichen Aufgaben, die an der Bergischen Universität Wuppertal wahrgenommen werden, die Nutzung der Dienste des ZIM erforderlich sind.

Der Accountantrag muss durch den/die Vorgesetzte*n (Gastgeber*in) begründet und durch die zuständige Leitung der entsprechenden Organisation/Einrichtung befürwortet und unterschrieben werden. Die Entscheidung über die Gewährung liegt beim ZIM.

Hier können Sie über das Formular Online-Accountantrag einen Antrag stellen.

Angehörige anderer Universitäten

Im weiteren Sinne sind auch Angehörige anderer staatlicher Hochschulen des Landes wie Angehörige der Uni Wuppertal zu behandeln. Daher bietet die Universität Wuppertal für Angehörige anderer Universitäten einen Zugang über DFN-Roaming (eduroam) an. Hier finden Sie eine Karte der teilnehmenden Universitäten.

Hinweis: Da dies auf einer landesweiten Abmachung beruht, gilt das auch umgekehrt für BU-Angehörige, die z. B. in Köln wohnen und Dienste der Uni Köln nutzen möchten.

Sollte Ihre Universität kein DFN-Roaming anbieten, können Sie über das Formular Online-Accountantrag einen Antrag stellen.

Der ausgefüllte Benutzungsantrag sowie eine noch min. 8 Wochen gültige Studienbescheinigung / Arbeitsnachweis müssen in der Benutzerberatung abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anträgen bis zu einer Woche dauern kann. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.

Weitere Infos über #ZimUniWuppertal