Rechtliche Aspekte

Um rechtskonforme E-Prüfungen durchführen zu können, müssen neben den für alle Prüfungen geltenden Bestimmungen des Prüfungsrechts noch einige die Technik betreffende Bestimmungen erfüllt werden.

  • Grundbedingung ist die Aufnahme der Prüfungsform E-Prüfung in die Prüfungsordnungen. Einen entsprechenden Absatz für die Prüfungsordnungen hat die Justitiarin der BUW, auf Anfrage des Dezernats 6 und des ZIM erstellt. Diesen stellen das Zentrale Prüfungsamt oder wir Ihnen gerne zur Änderung Ihrer Prüfungsordnung zur Verfügung.
  • Weiterhin ist es essentiell, dass die Klausurdaten der Studierenden während und nach den E-Prüfungen fortwährend sicher gespeichert werden und bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist eindeutig den Studierenden zuordenbar und einsehbar bleiben. Hierfür stellt Ihnen das ZIM einen Workflow zur Durchführung der E-Prüfung an Rechnern und auf Servern des ZIM, zur Einsichtnahme und zur Aufbewahrung beim Prüfungsamt zur Verfügung.
  • Um die Manipulationssicherheit der E-Prüfungen zu garantieren, werden diese unter Aufsicht an Rechnern des ZIM durchgeführt. Dabei wird aus einem speziell für die E-Prüfungen abgeschotteten Netzwerk auf die Klausurumgebungen zugegriffen, die sich auf redundanten dedizierten Klausurservern befinden und somit eine höchstmögliche Datensicherheit gewährleisten.
  • Über das Projekt E-Assessment NRW war das ZIM zudem an der Erarbeitung eines Rechtsgutachtens zur Gestaltung von E-Assessments beteiligt.
  • Aktuelle Informationen zum Prüfungsrecht finden Sie bei der Rechtsinformationsstelle der Digitalen Hochschule NRW

Weitere Infos über #UniWuppertal