Eingeschränkte Verfügbarkeit des Account-Teams zur Osterzeit.
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Um E-Prüfungen rechtskonform durchführen zu können, sind neben den für alle Prüfungen geltenden prüfungsrechtlichen Bestimmungen auch einige technische Bestimmungen zu beachten.
Es wichtig, dass die Prüfungsdaten der Studierenden während und nach der E-Prüfung dauerhaft sicher gespeichert werden und bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist eindeutig den Studierenden zugeordnet und einsehbar bleiben. Hierzu stellt das ZIM einen Workflow für die Durchführung der E-Prüfung auf Rechnern und Servern des ZIM, die Einsichtnahme und die Aufbewahrung im Prüfungsamt zur Verfügung.
Um die Manipulationssicherheit der E-Prüfungen zu gewährleisten, werden diese unter Aufsicht auf Rechnern des ZIM durchgeführt. Der Zugriff auf die Prüfungsumgebungen erfolgt über ein speziell für E-Prüfungen abgeschottetes Netzwerk, das sich auf redundanten dedizierten Prüfungsservern befindet und somit ein Höchstmaß an Datensicherheit gewährleistet.
... es sich lediglich um eine computergestützte Durchführungsvariante der in der Prüfungsordnung definierten Prüfungsform "Klausur" oder "Prüfung im Antwortwahlverfahren" handelt.
... die Prüfungsform "E-Prüfung" in der Prüfungsordnung gemäß Definition nach § 13 der Muster-Prüfungsordnung ausdrücklich verankert ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Dezernat 6.