Prüfungsrecht
Um E-Prüfungen rechtskonform durchführen zu können, sind neben den für alle Prüfungen geltenden prüfungsrechtlichen Bestimmungen auch einige technische Aspekte zu beachten.
Prüfungsdaten sind während und nach einer E-Prüfung dauerhaft und sicher zu speichern. Bis zum Ende der offiziellen Aufbewahrungsfrist muss jede Prüfungsleistung einem Prüfling eindeutig zuordenbar und die Einsichtnahme jederzeit möglich sein.
Um dies zu ermöglichen, bietet das ZIM einen durchgängigen Workflow für die gesamte Vorbereitung, Durchführung und insbesondere Nachbereitung einer E-Prüfung, welcher die Einsichtnahme und die gesicherte Aufbewahrung der Prüfungsdaten im zentralen Prüfungsamt (ZPA) umfasst.
Um die Manipulationssicherheit von E-Prüfungen zu gewährleisten, werden diese beim Format E-Prüfungen@Uni unter Aufsicht auf den Rechnern des ZIM durchgeführt. Der Zugriff auf die Prüfungsumgebung erfolgt über ein speziell für E-Prüfungen abgeschottetes Netzwerk, welches sich auf redundanten dedizierten Prüfungsservern befindet und somit ein Höchstmaß an Datensicherheit gewährleistet.
Dezernat 6 - Rahmenvorgaben für Prüfungsordnungen und Modulhandbücher
ORCA Rechtsinformationsstelle
Lehrende können ihre rechtlichen Fragen unmittelbar an die ORCA Rechtsinformationsstelle richten, um eine zielgerichtete Auskunft zu erhalten.