Wie erhalte ich einen Account?
Wenn Sie in einem Vertragsverhältnis mit der Universität stehen, wird Ihr Account automatisch bei Vertragsbeginn angelegt. Sie müssen diesen nur noch mit Ihrer ZIM-PIN freischalten.
Erhalt der ZIM-PIN:
Neue Beschäftigte erhalten ihre ZIM-PIN in der Regel bei der Vertragsunterzeichnung in der Personalabteilung.
Beschäftigte, die nicht persönlich zur Vertragsunterzeichnung erscheinen oder die ZIM-PIN nicht bei der Vertragsunterzeichnung erhalten haben, können ihre ZIM-PIN auf zwei Wegen erhalten:
- Persönlich: Abholung in der Benutzerberatung des ZIM gegen Vorlage des Personalausweises.
- Online-Formular: Beantragung der ZIM-PIN über das Formular zur Beantragung einer neuen ZIM-PIN. Die ZIM-PIN wird dann per Hauspost an die jeweilige Fakultät geschickt.
Für mich wurde kein Account angelegt / Ich benötige meinen Account schon früher
Falls der Account nicht automatisch angelegt wurde oder eine vorzeitige Nutzung des Accounts nötig ist, kann Ihr*e Vorgesetzte*r diesen über den Online-Account-Antrag beantragen.
Kann ich meinen Account verlängern?
Eine Verlängerung des Accounts über das Beschäftigungsverhältnis hinaus ist nur möglich, wenn weiterhin dienstliche Aufgaben an der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) wahrgenommen werden, die einen zwingenden Zugriff auf die Dienste des ZIM erfordern.
In diesem Fall bitten wir um eine Auflistung der dienstlichen Aufgaben an der BUW sowie der dafür benötigten ZIM-Dienste, damit eine Zulassung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 5 der VBO geprüft werden kann.
Die Verlängerung muss von der vorgesetzten Person über den Online-Account-Antrag beantragt und entsprechend begründet werden.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Gültigkeit von Accounts der Bergischen Universität.