Gäste der Bergischen Universität

Das ZIM kann Gastaccounts an Personen vergeben, die weder Mitarbeiter*innen noch Studierende der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) sind, wie beispielsweise Gastwissenschaftler*innen, Mitarbeiter*innen von Kooperationspartnern*innen oder Praktikant*innen.
Diese Gastzugänge berechtigen zur Nutzung der Dienste des ZIM innerhalb der BUW.

Gastzugänge werden jedoch in der Regel nur dann vergeben, wenn dienstliche Aufgaben an der BUW die Nutzung der Dienste des ZIM zwingend erfordern. 

Die Beantragung des Gastzugangs muss durch den*die Vorgesetzte*n bzw. Gastgeber*in über den Online-Account-Antrag  erfolgen und begründet werden. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Gastzugangs liegt beim ZIM.

Angehörige anderer Universitäten

Angehörige anderer staatlicher Hochschulen des Landes sind im weiteren Sinne wie Angehörige der Bergischen Universität Wuppertal zu behandeln. Daher bietet die Bergische Universität Wuppertal Angehörigen anderer Hochschulen einen Zugang zum WLAN über DFN-Roaming (eduroam) an.
Hier finden Sie eine Karte der teilnehmenden Hochschulen

Hinweis: Da es sich um eine bundesweite Vereinbarung handelt, gilt dies auch umgekehrt für BUW-Angehörige, die z. B. in Köln wohnen und die Dienste der Universität zu Köln nutzen möchten.

Sollte Ihre Hochschule kein DFN-Roaming anbieten, kann ein Accountantrag von der*dem Dozent*in bzw. Seminarleiter*in über den Online-Account-Antrag geestellt werden. Dazu muss eine mindestens 8 Wochen gültige Studien- oder Arbeitsbescheinigung hochgeladen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags bis zu einer Woche dauern kann. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.