Gültigkeitsdauer von Accounts des ZIM
Es gelten folgende Fristen für die Gültigkeitsdauer von Accounts des ZIM:
Personengruppe | Gültigkeit | Verlängerungsmöglichkeit |
---|---|---|
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, inkl. SHK, WHK, WMA, sowie Lehrbeauftragte | bis Vertragsende | nur für Wissenschaftler: 2 x für 6 Monate selbständig vom Nutzer durch Tokenverfahren |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kooperationspartnern nach §3, Abs. 1, Satz 4 der VBO des ZIM, sofern diese dienstliche Aufgaben an der Universität wahrnehmen | bis Vertragsende | nicht möglich |
Emeritierte oder im Ruhestand befindliche Professorinnen und Professoren | lebenslang, muss aber jährlich bestätigt werden | jährlich selbständig vom Nutzer durch Token-Verfahren |
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten, außerplanmäßige Professorinnen und Professoren | 3 Jahre | auf Antrag durch die Dekanate |
sonstige Personen nach §3, Abs. 1, Satz 5 der VBO des ZIM, sofern diese dienstliche Aufgaben an der Universität wahrnehmen | 3 Monate | auf Antrag |
Für Studierendenaccounts gilt: Mit Bekanntwerden der Exmatrikulation werden die Accounts ohne vorherige Warnung deaktiviert.
* Die Nutzung des E-Mail Postfachs ist allerdings noch für 3 Monate nach Exmatrikulation möglich.
Für alle anderen Accounts gilt: Vier Wochen vor der geplanten Deaktivierung des entsprechenden Accounts wird der Accountinhaber per E-Mail benachrichtigt. Eine automatische Berücksichtigung von verspäteten Vertragsverlängerungen können wir nicht leisten, wenden Sie sich in diesen Fällen für die Beantragung einer entsprechenden Verlängerung an die Benutzerberatung (Vorgehen siehe unten).
Falls der Account über das Beschäftigungsverhältnis bzw. die Accountlaufzeit hinaus bestehen bleiben soll, muss im Antrag für den Zugang zu den Diensten des ZIM im dafür vorgesehenen Feld eine Begründung angegeben werden. Wichtig hierbei ist, dass der Antrag den Grund und die benötigte Dauer der Verlängerung enthält, eine evtl. notwendige Kostenübernahme bestätigt und von dem/der Vorgesetzten unterschrieben ist.
Benötigte Informationen, die auf dem Antrag ausgefüllt werden müssen:
- Art des Antrags (Verlängerung)
- Zeitraum: Wann beginnt das Arbeitsverhältnis und wann endet es
- Persönliche Angaben: Wo genau ist der/die (neue) Mitarbeiter/in angestellt (Fakultät/Fachgebiet/Arbeitsgruppe/Vorgesetzter/eventuelle Kostenstelle)
- Der vollständige Name und das Geburtsdatum des/der Mitarbeiter/s/in muss unbedingt vermerkt sein
- Original-Unterschrift des/der Vorgesetzten nach Ausdruck des beim Online-Antrags erzeugten PDFs
Ein Antrag per E-Mail oder Fax kann keine Berücksichtigung finden, weil dieser keine Original-Unterschrift enthält. Weiterhin kann ein Antrag nicht durch die ausgeschiedene Mitarbeiterin / den ausgeschiedenen Mitarbeiter selbst gestellt werden und muss jährlich erneuert werden. Bitte beachten Sie auch, dass eine Verlängerung erst nach der Vorwarnung zur Deaktivierung, also ab vier Wochen vor Beschäftigungsende beantragt werden kann. Vorzeitig gestellte Anträge kann das ZIM nicht berücksichtigen.