Häufige Fragen zu Zoom
Hier versuchen wir, häufig gestellte Fragen zu Zoom zu beantworten.
Fragen zu Anforderungen, Datenschutz und Sicherheit
Basisfunktionen
- Anlegen von zeitlich unbegrenzten Meetings mit bis zu 300 Teilnehmer*innen
- Teilnahme via PC/Laptop mit Webcam und Mikrofon, Smartphone oder Telefon
- Bildschirmfreigaben, z.B. für Präsentationen
- Meetings aus Outlook heraus planen
- HD-Video und HD-Sprache
- Aktive Sprecheransicht
- Vollbild- und Galerieansicht
- Gleichzeitige Bildschirmfreigabe
- Persönlicher Raum oder persönliche Meeting-ID
- Sofortige oder geplante Meetings
- Chrome und Outlook Plugins
- Bildschirmfreigabe von iPad/iPhone-Apps
Interessante Funktionen für die Lehre
- Lokale MP4- oder M4A-Aufzeichnung
- Breakout-Räume
- Gruppenchat
- Co-Annotation am freigegebenen Bildschirm
- Whiteboarding
- LTI-Integration (Moodle - in Vorbereitung)
Mögliche Einsatzszenarien
- Seminare
- Besprechungen
- Kurze Präsentationen
- Beratungsgespräche, Sprechstunden
- Gemeinsam Bildschirminhalte teilen
- Mikrofon - in den meisten Notebooks, Tablets und Smartphones schon fest eingebaut
- Webcam – in den meisten Notebooks, Tablets und Smartphones schon fest eingebaut
Bei Stand-PCs (Desktop-PCs) oder für eine bessere Ton- und Bildqualität empfehlen wir die Verwendung eines Headsets (Kopfhörer + Mikrofon) oder Ansteckmikrofons und eine USB-Webcam. Generell gibt es von vielen Herstellern gute Geräte in unterschiedlichen Preisklassen. Wir benutzen die Webcam C930e von Logitech und das BOYA BY-M1 Lavalier-Mikrofon und haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Um in Videokonferenzen Störgeräusche zu vermeiden, nutzen Sie möglichst ein Headset oder schalten Sie ihr Mikrofon stumm wenn Sie nicht reden.
Zoom ist eine Cloud-Lösung, d.h. die Software wird beim Anbieter betrieben. Die BUW hat mit diesem Anbieter aber einen durch die Datenschutzbeauftragten geprüfte Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Einhaltung der strengen Datenschutzregelungen der DS-GVO gewahrt ist. Zusätzlich werden durch die Administratoren des ZIM entsprechende Einstellungen (Privacy by default) vorgenommen, die das Datenschutzniveau der Software im Vergleich zu den Standardeinstellungen weiter erhöhen.
Durch die hohe Popularität, die Zoom durch die Corona-Krise bekommen hat, steht der Dienst derzeit sehr stark im Fokus der Öffentlichkeit, auch im Hinblick auf den Datenschutz. Dies bedeutet auf der einen Seite, dass Missbrauchsversuche (wie etwa das mutwillige Stören von Videokonferenzen) zunehmen, auf der anderen Seite werden so aber auch mögliche Schwachstellen der Software schneller erkannt und können durch den Hersteller schneller behoben werden. So hat Zoom in letzter Zeit sehr schnell auf Kritik und Hinweise reagiert und mögliche Schwachstellen geschlossen. Der Anbieter hat die hohe Bedeutung des Themas gerade für europäische Nutzer*innen mittlerweile erkannt und bemüht sich durch zahlreiche Maßnahmen um eine verbesserte Transparenz und das Vertrauen der Nutzer*innen.
Wir halten Zoom über die BUW Campus-Lizenz aus folgenden Gründen für datenschutzmäßig unkritisch:
- Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen BUW und Zoom garantiert DS-GVO-Konformität
- Zahlreiche potentiell kritische Funktionen durch das ZIM bereits deaktiviert (z.B. Anmeldung mittels Facebook)
- Meetings sind mindestens transportverschlüsselt (AES 256-bit GCM) und lassen sich durch zahlreiche Zoom-Features (Passwort, Warteraumfreigabe, geheime Raum-ID usw.) vor Missbrauch (sog. Zoombombing) schützen.
- Weiterhin besteht die Möglichkeit eine Ende zu Ende Verschlüsselung zu aktivieren. Siehe hierzu unser Blog-Artikel!
Wenn Sie dennoch Bedenken gegen den Einsatz von Zoom haben, so können Sie auf das Angebot des DFN Vereins, Adobe Connect und Pexip, zurückgreifen. Durch die stark angestiegene Nachfrage ab dem 13.03.2020 sind die Plattformen in der Vergangenheit zusammengebrochen. Mittlerweile funktioniert DFNconf (Pexip) wieder. Allerdings kann es in Stoßzeiten zu Verbindungs- und Übertragungsproblemen kommen. Das DFN baut derzeit seine Kapazitäten für Videokonferenzen aus, so dass dieser Effekt abnehmen sollte.
Mit der aktuellen Version (Stand 06/2022) hat Zoom eine erweiterte Whiteboardfunktionalität eingeführt. Diese ermöglicht es, nicht nur begleitend zu Meetings oder Veranstaltungen Whiteboards anzulegen. Sondern auch diese, unabhängig von einer Veranstaltung, im Vorfeld zu erstellen und vorzubereiten, im Nachgang weiter zu bearbeiten und zu teilen.
Damit dies funktionieren kann, müssen die Boards in der weltweiten Zoom Cloud gespeichert werden. Das bedeutet, dass bei der Nutzung der Funktionalität mindestens folgende Daten cloudbasiert abgelegt werden:
- Name des Whiteboards
- Auflistung beigetretener Accounts zur Bearbeitung / Betrachtung
- der eigentliche Inhalt des Whiteboards
- Datum der letzten Bearbeitung
- Datum der Erstellung
Wenn Sie sich als Bearbeiter*in / Teilnehmer*in wieder von einem Whiteboard löschen, dann ist Ihr Account nicht mehr in der Übersicht der Bearbeitenden sichtbar. Ihr eventueller Beitrag ist aber natürlich weiterhin auf dem Board vorhanden.
Grundsätzlich werden Daten, auch im Zusammenhang mit der Whiteboard-Funktion, in deutschen Rechenzentren gespeichert. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass eine Datenübertragung in die Vereinigten Staaten stattfindet.
Handeln Sie bitte prinzipiell im Sinne der Datenminimierung. Geben Sie nur so wenig personenbezogene Daten preis, wie es für die Arbeit notwendig ist. Arbeiten Sie, wenn möglich, mit Pseudonymen. Geben Sie keine personenbezogenen Daten von Dritten ohne deren Wissen bzw. Einverständnis preis. Bedenken Sie bitte, dass personenbezogene Daten solche Daten sind, die direkt, zum Beispiel das Datum Name, oder indirekt, zum Beispiel das Datum Matrikelnummer, auf eine Person beziehbar sind.
Die BUW hat die notwendigen aber mildesten Mittel zu wählen welche sowohl die Interessen das Interesse an einem reibungslosen Ablauf des (Not-) Forschungsbetriebes berücksichtigt als auch außenwirtschaftsrechtliche Vorgaben einhält. Wir bitten daher bei der Planung Ihrer Veranstaltung um Beachtung folgender Punkte:
- Grundsätzlich sind Sie unter dem o.a. Aspekt in der Handhabung der Software frei.
- Werden innerhalb Ihrer Videokonferenz Themen zu sog. Dual-Use-Gütern thematisiert, könnte es sich um „Technologie“ im ausfuhrrechtlichem Sinne handeln. Bitte beachten Sie, dass der ausfuhrrechtliche Begriff des „Dual-Use-Gutes“ erheblich von der üblichen Verwendung in Lehre und Forschung abweicht. Soweit Sie eine Veranstaltung mit entsprechendem Inhalt planen, oder Unsicherheiten bei der Klassifizierung Ihres Vortragsinhalts zu einem Dual-Use-Gut bestehen, erbitten wir die frühzeitige, Vorab - Kontaktaufnahme mit der Abteilung 1.4. Wir sichern schnelle Bearbeitung und Klärung auch in der augenblicklichen Situation zu.
- Die Videokonferenzsoftware bietet die Funktion der lokalen Speicherung Ihrer Veranstaltung auf Ihrem Dienstrechner. Soweit Sie diese Funktion nutzen wollen und innerhalb der Veranstaltung Technologie im ausfuhrrechtlichen Sinne thematisiert wurde, bitten wir von einer Versendung der Datei via mail, Cloud etc. zunächst abzusehen. Soweit Sie die Datei indes versenden müssen erbitten wir auch hier die frühzeitige, Vorab - Kontaktaufnahme mit der Abteilung 1.4.
- Soweit Sie eine Videokonferenz mit Ihren Doktoranden*innen zu speziellen Forschungsthemen planen, erbitten wir ebenfalls die frühzeitige, Vorab - Kontaktaufnahme mit der Abteilung 1.4.
Unsere Kontaktdaten lauten: Durchwahl 3730, Herr Draeck sowie draeck[at]uni-wuppertal.de oder / und dez14zoll[at]uni-wuppertal.de
- Verwenden Sie für Veranstaltungen nicht Ihre Personal Meeting ID. Verwenden Sie stattdessen eine generierte zufällige ID pro Veranstaltung, die ausschließlich für die einzelne oder die Reihe von Veranstaltungen gilt.
- Aktivieren Sie die Funktion "Warteraum". Damit können Sie sehen, wer versucht der Veranstaltung beizutreten, bevor Sie ihm den Zugang gestatten.
- Verteilen Sie die Zugangsdaten zum Meeting nur über sichere, überschaubare Wege wie E-Mail oder geschlossenen Moodle Kurse. Vorsicht bei der Veröffentlichung über offene Verteiler wie Ihre Webseite oder gar Social Media!
- Verwenden Sie immer ein Passwort für Ihre Veranstaltungen. Vorsicht: Das Passwort wird im Meetinglink mitgegeben. Wenn Sie den Link zum Meeting öffentlich machen müssen, dann entfernen den letzten Teil des Links, welcher mit ?pwd=xxxx beginnt oder deaktivieren Sie dieses Features in Ihren Einstellungen.
- Sperren Sie Ihre Veranstaltung, wenn alle Teilnehmer anwesend sind. Dies geht über das "Security"-Icon.
- Augen auf die Nutzerliste. Von hier aus können sie nicht nur Teilnehmer entfernen sondern auch alle gleichzeitig stumm schalten!
- Laden Sie bei großen Veranstaltungen mind. einen Co-Moderator ein! Dieser kann die Teilnehmer beobachten, Wortmeldungen aufnehmen etc. so dass Sie das nicht auch noch tun müssen.
- Interaktion richtig planen! Regulieren Sie Features wie Screensharing oder Chat im Vorfeld! Verhindern Sie, dass Teilnehmer sich umbennen dürfen und deaktivieren Sie Nutzerbilder. Wenn Sie ein bestimmtes Feature nicht benötigen: Abschalten!
Wenn es denn doch mal passiert und Ihre Veranstaltung gestört wird:
- Ruhig bleiben ;)
- Setzen Sie alle Nutzeraktivitäten aus! Dies können Sie über das "Security" Icon in der Meeting-Kontrollleiste tun.
- Sperren Sie das Meeting (ebenfalls Meeting-Kontrollleiste).
- Melden Sie alle Störer*innen an Zoom über einen Rechtsklick auf den Namen in der Teilnehmer*innen-Liste
- Entfernen Sie alle Störer*innen aus Ihrem Meeting!
- Informieren Sie uns über den Vorfall unter Angabe der Meeting-ID.
Weitere Tipps zur wichtigen Einstellungen finden Sie u.a. unter blog.zoom.us/wordpress/de/2020/03/27/bewaehrte-methoden-fuer-die-sicherung-ihres-virtuellen-klassenzimmers/
Grundsätzlich gilt:
Beim Anfertigen von Aufnahmen von Veranstaltungen sind durch den Aufnehmenden oder die Aufnehmende die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, so z.B. das Persönlichkeitsrecht, die Datenschutz-Gesetzgebung und das Urheberrecht. Neben ihrer eigenen Präsentation (ggfs. mit Webcam‐Video) dürfen Meetingverantwortliche grundsätzlich keine Video‐ und Audiobeiträge sowie Chatverläufe von Teilnehmenden ohne ihre Einwilligung aufzeichnen. Die jeweiligen Meetingverantwortlichen sind für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verantwortlich.
Sie müssen sicherstellen, dass alle Teilnehmer der Videokonferenz mit der Aufzeichnung einverstanden sind. Informieren Sie die Teilnehmenden darüber, bevor Sie die Aufnahme starten.
Dies gilt im übrigen unabhängig vom eingesetzten System und auch beim Einsatz externer Aufnahmeprogramme!
Das Justitiariat der Bergischen Universität hat zur Nutzung von Videokonferenzsystemen an der BUW, insbesondere hinsichtlich Aufzeichnungen, Compliance Regeln formuliert, die Ihnen die "Leitplanken" aufzeigen und als Hilfestellung dienen.
Technisch:
In der für die BUW zur Verfügung stehenden Campuslizenz ist die Möglichkeit der sogenannten "Cloud-Aufzeichnung" - also die Aufzeichnung auf Servern ausserhalb des EU Raumes, aufgrund von Bestimmungen das Ausfuhrrecht und Technologietransfer sowie des Datenschutzes betreffend, deaktiviert. Sie können diese nicht aktivieren.
Allerdings besteht weiterhin die Möglichkeit der lokalen Aufnahme. Hierbei wird die Aufnahmedatei auf Ihrer lokalen Festplatte gespeichert und kann dann von Ihnen weiterverwendet werden. Diese kann dann bspw. auf unsere Videoplattform Mediasite hochgeladen und dort auch durch Sie bearbeitet werden. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass Sie in den Einstellungen auf der Webseite von Zoom unter https://uni-wuppertal.zoom.us/profile/setting?tab=recording dieses vor Beginn eines Meetings aktivieren.
Zoom ermöglicht es, dass Bild und Ton einem Wasserzeichen versehen werden. Durch diese Maßnahme kann die Verbreitung von Inhalten des Meetings oder des Webinars etwas besser kontrolliert werden.
Grundsätzlich sind natürlich alle Dienste, besonders solche, die gerade im Fokus der Öffentlichkeit stehen, angreifbar und in letzter Instanz auch irgendwie "knackbar".
Ob dies Windows ist, ob Sicherheitslücken für Apple Geräte verkauft werden oder eben jetzt hier Zoom.
Bitte beachten Sie, nicht nur bei der Nutzung von Zoom, folgende grundlegende Empfehlungen:
- Verwenden Sie keine identischen Passwörter für verschiedene Dienste
- Prüfen Sie Links bevor Sie diese anklicken
- Verifzieren Sie vor Eingabe von Zugangsdaten, dass Sie auf der richtigen Seite sind
- Aktivieren Sie, wenn verfügbar, die 2-Faktor-Authentifizierung
- Wenn Sie über eine Sicherheitslücke eines Dienstes hören, bei dem auch Sie angemeldet sind, wechseln Sie das Passwort
Für die Anmeldung bei Zoom gilt: Es werden bei der Verwendung der Campuslizenz und damit bei der Verwendung der uni-internen Authentifizierungsinfrastruktur keine Anmeldedaten wie Passwörter an Zoom gesendet noch dort gespeichert. Dies trifft natürlich nicht zu, wenn private Konten verwendet werden oder nebenläufig weitere Konten existieren.
Fragen zur Lizenz und zum Umfang
Die Vergabe der Webinar Lizenzen wird nicht im ZIM entschieden.
Sollten Sie Bedarf haben, so melden Sie diesen bitte bei Ihrem Dekanat an. Die Bedarfe werden dann gesammelt an das Prorektorat für Studium und Lehre übermittelt und zu Beginn eines jeden Semesters vergeben.
Zum Ende eines jeden Semesters werden die Webinarlizenzen eingezogen und nach den für das kommende Semester gemeldeten Bedarfen neu verteilt.
Einzelne Nachmeldungen können direkt an software[at]uni-wuppertal.de gerichtet werden.
Vermutlich haben Sie ein bereits bestehendes Konto nicht vollumfänglich auf die Campuslizenz migriert. Bitte versuchen Sie alle in unserer Migrationsanleitung beschriebenen Schritte nochmals durchzuführen bzw. erstmals durchzuführen.
Sollten weiterhin Probleme bestehen, so kontaktieren Sie unter Angabe Ihrer bei Zoom registrierten Mailadresse die Benutzerberatung des ZIM.
Es gibt keine Gruppenaccounts in der Campus-Lizenz von Zoom. Alle Accounts sind personengebunden.
Wenn Sie bereits einen Account haben und unter https://uni-wuppertal.zoom.us/ den Button "Signin" auswählen, landen Sie in ihrem "alten" Basic Account. Sie müssen sich von allen Clients abmelden und dann gem. unserer Anleitung zur Accountmigration vorgehen.
Alle Mitarbeiter*innen und Studierende der Universität, die über einen ZIM-Account verfügen. Externe Nutzer, die in keiner vertraglichen Bindung mit der BU Wuppertal stehen, sind von der Lizenz nicht abgedeckt.
Optionale Features & weitere Fragen
Ja, es gibt einen reinen Webclient, Sie müssen nicht zwingend den Zoom-Client, welcher auf Ihrem Rechner installiert wird, nehmen. Hierzu verweisen wir auf die Dokumentation des Herstellers (englisch). Bitte beachten Sie dort besonders die Hinweise zu den unterstützten Browsern sowie die Tabelle zu den im Web-Client unterstützen Funktionen auf der Support-Seite des Herstellers.
Prüfen Sie zuerst, ob Sie die VPN Verbindung in die Universität aktiv aufgebaut haben. Idealerweise verzichten Sie bei einer Videokonferenz darauf eine VPN Verbindung aufzubauen. Dies führt dazu, dass Teile der Verbindung unnötigerweise über die Universität geroutet werden.
Aufgrund von datenschutz- und ausfuhrrechtlichen Bestimmungen ist das Feature des Dateisharings in der Zoom-Campuslizenz deaktiviert und kann auch nicht aktiviert werden. Bitte nutzen Sie zum Dateiaustausch die datenschutzrechtlich abgenommenen Verfahren der BUW, wie z.B. sciebo und das BSCW. Beachten Sie jedoch auch bei diesen Verfahren bitte die jeweiligen Hinweise bei Versendung von vertraulichen oder personenbeziehbaren Daten.
Sie können Umfragen in Zoom durchführen. Sie können und müssen dies jedoch vor Meeting-Start in den Einstellungen auf der Webseite von Zoom aktivieren. Sie müssen das über die Webseite tun. Wenn Sie das Meeting geplant haben, dann können Sie nach der Speicherung Umfragen hinzufügen.
Bitte beachten Sie, dass der Host eines Meetings den Desktop-Client verwenden muss, um die Umfrage verwalten zu können. Es gelten für die Nutzung folgende Versionsvorrausetzungen für die Clients:
- Windows Desktop Client Version 3.5.63382.0829 oder höher
- Mac Desktop Client Version 3.5.63439.0829 oder höher
- Linux Desktop Client Version 2.0.70790.1031 oder höher