Wie werden meine Daten auch im weltweiten Web gesehen?
Bei Einführung des Auskunftssystem im Jahre 1998 wurde mit dem damaligen Justiziar abgesprochen, dass die Daten von Mitarbeitern nur dann im weltweiten Internet veröffentlicht werden, wenn die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter persönlich mit Unterschrift zustimmt.
Das entsprechende Formular können Sie über den verlinkten Text "Daten dürfen im Internet veröffentlicht werden" des Änderungsdialog selbst anfordern. Im nachfolgenden Bild ist die Stelle rot hinterlegt.