Hinweise für Lehrende | Nachteilsausgleich

Unser Ziel ist es, gleichwertige Studienmöglichkeiten zu schaffen, sodass das universitäre Leben auch Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung offensteht. Um dies zu ermöglichen, können Studierende einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei länger andauernder oder ständiger Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung stellen.

Gewährte Nachteilsausgleiche können selbstverständlich auch im Kontext einer E-Prüfung umgesetzt werden - dies ist hier besonders niederschwellig und aufwandsarm für alle Beteiligten möglich. Um die Umsetzung sicherzustellen, ist ein Vorlauf von mindestens (!) einer Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin notwendig.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragen im Kontext der E-Prüfungen sowie Links zu den zuständigen Einrichtungen mit weiterführenden Informationen.

FAQ | Nachteilsausgleich bei E-Prüfungen

Falls einem Prüfling ein Nachteilsausgleich durch den zuständigen (Fach-)Prüfungsausschuss gewährt wurde, müssen Sie als prüfende Person uns spätestens (!) eine Woche vor Ihrer E-Prüfung per E-Mail informieren. Nur mit ausreichend Vorlauf sind wir in der Lage, den Nachteilsausgleich organisatorisch einzuplanen.

Bitte geben Sie dabei folgende Daten an:

  • Name der Prüfung
  • persönliche Daten des betreffenden Prüflings (Vor- und Nachname, Matrikelnummer)
  • Form des gewährten Nachteilsausgleichs (z. B. Zeitverlängerung, eigener Bearbeitungsraum usw.)

Die meisten Nachteilsausgleiche erfolgen in Form einer Zeitverlängerung. Je nach Bewilligung kann die Verlängerung als prozentualer Aufschlag (relativ, z. B. +30 %) oder als feste Zeitspanne (absolut, z. B. +15 min) angegeben sein. Bitte liefern Sie die exakte Dauer in Ihrer Meldung an uns direkt mit.

Ja, jeder Nachteilsausgleich wird als Einzelfall behandelt und muss gesondert an uns gemeldet werden.

Für Nachteilsausgleiche wird i. d. R. Raum L.11.29 genutzt, der direkt an den E-Prüfungsraum L.11.22/27 angrenzt. L.11.29 bietet insgesamt vier Prüfplätze und somit eine deutlich ruhigere Arbeitsatmosphäre. Ein Mitglied des E-Prüfungsteams ist direkt vor Ort.

Wurde eine Zeitverlängerung bewilligt, wird diese kurz nach Start der Prüfung durch das E-Prüfungsteam manuell im LPLUS-System aufgeschlagen und dem Prüfling dann mit leichter Verzögerung angezeigt. Die Nutzung spezieller Hilfsmittel ist nach vorheriger Rücksprache möglich.
Sollte Ihre Prüfung in mehreren Durchgängen durchgeführt werden, stratet die Person mit Nachteilsausgleich zum regulären Starttermin des ersten Durchgangs.

Während der gesamten Prüfung muss mindestens eine Fachaufsicht anwesend sein; dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die reguläre Prüfungsdauer oder um eine Prüfung mit Zusatzzeit handelt.  Das E-Prüfungsteam ist während der Prüfung zwar durchgehend für technische Rückfragen vor Ort, übernimmt jedoch keine fachliche Aufsicht.

An allen Prüfplätzen ist es möglich, über entsprechende Tastaturkürzel die Prüfungsinhalte nach Bedarf zu vergrößern und den Kontrast über die Monitoreinstellungen zu steuern. Bei individuellen Bedarfen sprechen Sie uns gerne im Vorfeld an.

Links zu unterstützenden Stellen der BUW

Beratungsstelle zur Inklusion

Ausführliche Informationen und Beratungsangebote finden Sie unter https://www.inklusion.uni-wuppertal.de/de/nachteilsausgleich/

Zentrales Prüfungsamt (ZPA)

Ansprechpartner für sämtliche Prüfungsangelegenheiten https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/weitere-services/nachteilsausgleich/