Änderungen der Zoom AGB
Dabei gibt es Bedenken, dass Zoom möglicherweise private und geschäftliche Videokonferenzen zum Training von KI-Modellen nutzen könnte. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Annahme nicht korrekt ist.
Welche Änderungen an den allg. AGB vorgenommen worden sind, können Sie unter https://blog.zoom.us/zooms-term-service-ai/ zusammenfassend nachlesen.
Die genannten Aspekte sind für uns als "Education"-Kunden nicht relevant (vgl. Abschnitt "What this means for healthcare and education customers"). Zusätzlich muss das besagte Instrument vom jeweiligen Kunden manuell aktiviert werden. Allerdings steht dieses Instrument uns ohnehin nicht zur Verfügung.
Eine weitere gute Zusammenfassung zur Thematik finden Sie unter https://www.heise.de/news/Zoom-nutzt-keine-Videos-Audio-oder-Chats-fuer-Training-von-KI-Modellen-9237421.html