Betriebsregelung für das Uni - Netz

Das Datenkommunikationssystem der Bergischen Universität Wuppertal (im Folgenden kurz: Netz) ist eine Gemeinschaftseinrichtung. Es handelt sich um ein offenes Netz und beruht derzeit auf dem Standard IEEE 802.3 (Ethernet).

Betreiber des Netzes ist das "Zentrum für Informations- und Medienverarbeitung" (ZIM). Das Netz umfasst alle Datenübertragungseinrichtungen einschließlich der Anschlussdosen für die Endgeräte.

Es gelten folgende Regeln:

  1. Ein Anschluss von Geräten an das Netz muss vom Betreiberbeim ZIM beantragt werden. Er wird vom ZIM im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Die Bewilligung kann mit Auflagen verbunden sein.
  2. Änderungen am Netz dürfen nur vom ZIM oder in seinem Auftrag vorgenommen werden.
  3. Eine Verbindung des Netzes mit dem Telefonnetz über Modems ist nur auf gesonderten Antrag zulässig. Ein Zugang für Nicht-Hochschulangehörige ist auszuschließen.
  4. Änderungen der angeschlossenen Geräte oder Abweichungen von der auf dem Antragsformular beschriebenen Konfiguration sind dem ZIM unverzüglich mitzuteilen.
  5. Bei den an das Netz angeschlossenen Rechnern obliegt der Schutz vor unberechtigtem Zugang und unberechtigtem Zugriff auf gespeicherte Daten dem jeweiligen Betreiber. Dieser muss sicherstellen, dass Nicht-Hochschulangehörigen kein Zugang zum Netz ermöglicht wird.
  6. Für die reibungslose Kommunikation und Weiterentwicklung des Netzes sind nur die in Anhang 1 aufgeführten Protokolle zugelassen. Der Einsatz anderer Protokolle muss mit dem ZIM abgesprochen werden.
  7. Der Einsatz von Hard- bzw. Software, die geeignet ist, den Datenfluss im Netz zu beobachten, mitzulesen oder zu verändern, ist untersagt. Ausgenommen davon sind Maßnahmen des ZIM oder vom ZIM autorisierter Personen zur Fehlersuche und Verfolgung missbräuchlicher Nutzung.
  8. Die Übermittlung von personenbezogenen oder vertraulichen Daten über das Netz ist nicht zulässig.
  9. Das Netz darf nicht zur Überwachung oder Leistungskontrolle von Mitarbeitern benutzt werden.
  10. Die Benutzer sind verpflichtet, Unregelmäßigkeiten, Störungen oder möglichen Missbrauch dem ZIM schnellstmöglich mitzuteilen.
  11. Bei Störungen des Netzbetriebs über einen Anschlusspunkt oder durch ein Endgerät kann das ZIM entsprechende Auflagen machen oder die Anschlussstrecke vorübergehend still legen.
  12. Ein Verstoß gegen diese Betriebsregelung gilt unbeschadet weitergehender Gesetze auch als Missbrauch im Sinne der Benutzerordnung des ZIM. Bei begründetem Verdacht des Missbrauchs kann durch das ZIM Einsichtnahme in den Datenbestand erfolgen. Bei dezentralen Systemen ist der betreffende Systemadministrator hinzuzuziehen.
  13. Beim Zugriff auf externe Datennetze sind entstehende Kosten, soweit sie nicht pauschal abgegolten sind, vom Benutzer zu tragen.
  14. Die Betriebsregelungen und Benutzerordnungen der angebundenen Netze sind Teil dieser Betriebsregelung.
  15. Die Betriebsregelung gilt sinngemäß weiter, wenn sich technische Details durch technologischen Fortschritt ändern.

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