Video- und eLecture Portal der Bergischen Universität Wuppertal

Das ZIM betreibt ein Video- und eLecture-Portal. Mitarbeitende der BUW haben mit Hilfe von "MyMediasite" die Möglichkeit, Videos von Veranstaltungen und Informationsbeiträge auf das Video-Portal zu stellen oder diese innerhalb von der Lernplattform Moodle zu veröffentlichen.

Zur Nutzung des Portals müssen Sie sich zuerst über das Formular 'Account Antrag eLecture-Portal' registrieren.

Rund um das Portal bieten wir Ihnen verschiedene Anleitungen.

Manuelle Vorlesungsaufzeichnung

"MyMediasite" bietet mit dem „Mediasite Mosaic“ eine Software zur Bildschirmaufzeichnung. Bei Aufzeichnungen ist die synchrone Aufnahme des Vortragenden (Kamera) und seiner Präsentation gleichzeitig möglich. Bearbeitung, Verwaltung und Veröffentlichung können im Portal vom Dozenten selbst in eigener Verantwortung vorgenommen werden.

Die Erstellung einfacher Bildschirmmitschnitte sind mit dem eigenen Rechner auch mit diversen anderen Tools möglich und können nachträglich in MyMediasite importiert werden. Auch bereits existierende Videobeiträge können über MyMediasite hochgeladen und bereitgestellt werden.

Veröffentlichung (auch für geschlossene Benutzerkreise)

Über die Plattform „MyMediasite“ (Campuslizenz) können eigene *.mp4-Dateien auf das Video-Portal oder auch in einen Moodle-Kurs eingebunden werden.

Achtung!

Wichtig: Bevor Sie die Freischaltung beantragen, müssen Sie sich einmalig unter:

https://video.uni-wuppertal.de/portal/mymediasite

authentifizieren um im System gefunden zu werden.

(nur für Mitarbeitende)
1) Es gelten die auf den Webseiten des ZIM veröffentlichte Verwaltungs- und Benutzerordnung sowie weitere Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme der BUW in der jeweils aktuellen Fassung.

2) Verboten sind Arbeiten, die gegen gute Sitten und Strafrecht verstoßen, dem Landesdatenschutzgesetz unterliegen und die kommerziellen Zwecken (Nebentätigkeiten) dienen.

3) Die antragstellende Person versichert nach bestem Wissen, bei der Erstellung der Aufnahmen Rechte Dritter nicht zu verletzen, insbesondere verpflichtet sie sich nach dem aktuellen Urheberrechtsgesetz zu handeln und Beiträge Dritter durch Quellenangaben korrekt zu zitieren.

4) Soweit fremde Materialien genutzt werden und sich diese nicht im Rahmen des Zitatrechts (§ 51 UrhG) bewegen, ist der Kreis derjenigen Personen, die die Vorlesung ansehen dürfen, zwingend auf die in der konkreten Veranstaltung teilnehmenden Studierenden zu begrenzen (§52a UrhG).

5) Das Auditorium muss vor jeder Aufzeichnung darüber informiert werden, dass die Veranstaltung aufgezeichnet wird und in welcher Form diese veröffentlicht wird (offener oder geschlossener Nutzerkreis).

6) Soweit weitere Teilnehmer (z.B. Studierende) aufgezeichnet werden, ist deren schriftliche Einwilligung erforderlich. Entsprechendes gilt für das gesprochene Wort. Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht.

7) Die Aufzeichnungen sind bis spätestens ein Semester nach Ende der Lehrveranstaltung vom Produktivsystem zu entfernen. Ist in der Aufnahme nur der Vortragende zu erkennen, obliegt diesem die Entscheidung, zu welchen Zeitpunkt diese Aufzeichnung vom System entfernt wird.

8) Der Account erlischt automatisch mit Ende der Zugehörigkeit zur Hochschule.

Weitere Download-Links für Videoaufzeichnungen:

Antrag zur automatischen Vorlesungsaufzeichnung

Gastvortragende | Vorlage Einwilligung zur Aufzeichnung

Informationen zum Datenschutz E-Learning

Weitere Infos über #ZimUniWuppertal